Fluchttürtechnik

Im Falle einer Panik, eines Brandes oder anderer kritischer Situationen muss es möglich sein, das Gebäude umgehend auf den ausgewiesenen Fluchtwegen zu verlassen.

Dem gegenüber steht die berechtigte Forderung des Eigentümers, dass Außentüren eines Objektes aus Sicherheitsgründen stets verschlossen sein müssen.
Das Bindeglied zwischen diesen beiden Forderungen ist die elektrische Verriegelung von Türen in Flucht und Rettungswegen.

Im Normalzustand sind diese Türen stets verschlossen. Erst bei Betätigung eines Paniktasters oder einer Panikstange wird die Tür sofort entriegelt und der Fluchtweg ist frei gegeben. Gleichzeitig erfolgt eine Signalisierung, dass die Tür geöffnet wurde.

Um solche Systeme errichten und warten zu dürfen, ist der Nachweis einer entsprechenden Sachkunde zwingend erforderlich. Unsere dazugehörigen Zertifikate finden Sie unter dem Menüpunkt „Zertifikate & Zulassungen“.